Eurocode 1 - Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 3: Einwirkungen infolge von Kranen und Maschinen (+ AC:2012)
(1) EN 1991-3 legt die Nutzlasten (Modelle und repräsentative Zahlenwerte) aus Kranen auf Kranbahnträgern und stationären Maschinen fest, die wo notwendig dynamische Einflüsse, Brems- und Beschleunigungskräfte sowie Anprallkräfte einschließen. (2) Abschnitt 1 definiert allgemeine Definitionen und Bezeichnungen.(3) Abschnitt 2 legt die durch Krane verursachten Einwirkungen auf Kranbahnträgern fest. (4) Abschnitt 3 spezifiziert die durch stationäre Maschinen hervorgerufenen Einwirkungen.
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