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NBN EN 16925:2018/AC:2020

Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen - Automatische Sprinkleranlagen für Wohnbereiche - Planung, Installation und Instandhaltung

ACTIVE

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 191
Status
ACTIVE
Publication date
27 May 2020
ICS Code
13.220.20 (Fire protection)
Withdrawn Date

About this training

Summary

Dieser europäische Norm-Entwurf legt Anforderungen fest und gibt Empfehlungen für die Planung, den Einbau, die Wasserversorgungen und Rückflussverhinderung, Inbetriebnahme, Instandhaltung sowie Prüfung von ortsfesten Wohnraumsprinkleranlagen in Gebäuden für Wohnbereiche.
Diese Norm ist für die Anwendung durch Personen, die mit Kauf, Planung, Einbau, Prüfung, Inspektion, Abnahme, Betrieb und Instandhaltung automatischer Wohnraumsprinkleranlagen zu tun haben, bestimmt, damit derartige Einrichtungen wie vorgesehen über ihre gesamte Lebensdauer funktionieren.
Diese Norm weist Konstruktionsdetails von Gebäuden aus, die für die ordnungsgemäße Ausführung von Wohnraumsprinkleranlagen nach dieser Norm mindestens erforderlich sind.
Diese Norm gilt für jede Ergänzung, Erweiterung, Reparatur oder sonstige Veränderung an Wohnraum-sprinkleranlagen.
Diese Norm gilt nicht für Flächen innerhalb von Gebäuden, die Gefährdungen enthalten, die anders sind als solche, die in einem Wohnbereich zu finden sind. Diese Norm gilt nicht für Situationen, z. B. Brandstiftung, bei denen Brände an mehreren Stellen gleichzeitig vorsätzlich gelegt werden können. Diese Norm gilt nicht für sichere Unterkünfte, z. B. Justizvollzugsanstalten und Rehabilitationseinrichtungen.
Es sollte nicht angenommen werden, dass die Bereitstellung einer Wohnraumsprinkleranlage die Notwendigkeit anderer Mittel zur Branderkennung und bekämpfung überflüssig macht, und es ist wichtig, die Brandschutzmaßnahmen im Wohnbereich als Ganzes zu betrachten. Berücksichtigt werden müssen der Feuerwiderstand baulicher Anlagen, Fluchtwege, Rauchmelder, Brandmeldeanlagen, Bereitstellung von tragbaren Feuerlöschern, Schulung und Information. Die nationale Gesetzgebung muss in jedem Fall eingehalten werden und wird normalerweise die Notwendigkeit für weitere Brandschutzmaßnahmen zusätzlich zu Wohnraumsprinkleranlagen abdecken.
Es wird angenommen, dass Planung und Bau des Gebäudes den örtlichen Bauordnungen und nationalen Anforderungen entsprechen. Wird die Wohnraumsprinkleranlage verwendet, um andere Brandschutz-maßnahmen, z. B. Wände oder Türen, zu ersetzen, dürfen die Baubehörden den Einbau einer Anlage mit zusätzlichen Vorrichtungen zur Steigerung der Leistung und/ oder Zuverlässigkeit verlangen.
Planung, Einbau, Inspektion, Prüfung und Instandhaltung von Wohnraumsprinkleranlagen sollten nur von einer kompetenten Person durchgeführt werden. Diese Norm deckt unter Umständen nicht alle örtlichen oder nationalen gesetzlichen Anforderungen ab, die Vorrang vor dieser Norm haben dürfen.