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NBN EN 71-1+A3:2014

Sicherheit von Spielzeug - Teil 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften

WITHDRAWN

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 52
Status
WITHDRAWN
Publication date
25 April 2014
Replaced by
NBN EN 71-1:2015
ICS Code
97.200.50 (Toys)
Withdrawn Date
26 November 2014

About this training

Summary

Diese Europäische Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für die mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielzeug fest.
Diese Europäische Norm gilt für Kinderspielzeug, d. h. für alle Erzeugnisse oder Materialien, die - aus-schließlich oder nicht ausschließlich - konstruiert bzw. eindeutig dafür bestimmt sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen benutzt zu werden. Sie gilt für Spielzeug im Neuzustand, berücksichtigt jedoch sowohl die bei bestimmungsgemäßem bzw. vorhersehbarem Gebrauch vorhersehbare, übliche Benutzungsdauer als auch das kindgemäße Verhalten.
Sie enthält spezifische Anforderungen an Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten, für Kinder unter 18 Monaten und für Kinder, die zu jung sind, um ohne Hilfe sitzen zu können. Entsprechend der Richtlinie 2009/ 48/ EG bedeutet -zur Verwendung durch ... bestimmt' , dass Eltern oder Aufsichtspersonen aufgrund der Funktion, Abmessungen und Eigenschaften eines Spielzeugs vernünftigerweise davon ausgehen können, dass es zur Verwendung durch Kinder der angegebenen Altersgruppe bestimmt ist. Spielzeug, z. B. mit weicher Füllung und einfachen Formen zum Halten und Kuscheln, wird deshalb für die Anwendung dieser Europäischen Norm als Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten eingestuft.
ANMERKUNG Informationen zur Alterseinstufung von Spielzeug und insbesondere welches Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten vorgesehen bzw. nicht vorgesehen ist, enthalten CEN-Bericht CR 14379, die Leitlinien zur Altersbestimmung der USamerikanischen Kommission für die Sicherheit von Verbraucherprodukten (CPSC, Consumer Product Safety Commission), CEN/ CENELEC Guide 11 und die Leitliniendokumente der Europäischen Kommission.
Diese Europäische Norm legt ferner Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung fest.
Diese Europäische Norm behandelt keine Musikinstrumente, Sportgeräte oder Ähnliches, schließt jedoch deren entsprechende Spielzeugvarianten ein.
Diese Europäische Norm gilt nicht für folgendes Spielzeug:
- Spielplatzgeräte, die für die öffentliche Nutzung bestimmt sind
- Spielautomaten, ob münzbetrieben oder nicht, die für die öffentlichen Nutzung bestimmt sind
- mit Verbrennungsmotoren ausgerüstete Spielzeugfahrzeuge (siehe A.2)
- Spielzeugdampfmaschinen
- Schleudern und Katapulte.
Gegenstände, die von einem Kind mit Hilfe eines Gummibands zum Fliegen gebracht werden können (z. B. Flugzeuge und Raketen) werden als Katapulte angesehen (siehe oben stehenden 5. Anstrich).
Aspekte der elektrotechnischen Sicherheit des Spielzeugs werden in dieser Europäischen Norm nicht erfasst. Diese sind Inhalt von EN 62115.
Außerdem werden folgende Erzeugnisse, die für die Anwendung dieser Europäischen Norm nicht als Spiel-zeug gelten, nicht behandelt:
- dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten
- Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie gehören:
- original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle (siehe A.2)
- Bausätze von original- und maßstabsgetreuen Kleinmodellen
EN 71-1:2011+A3:2014 (D)
10
- Folklore- und Dekorationspuppen und ähnliche Artikel
- Nachbildungen von historischem Spielzeug
- Nachahmungen echter Schusswaffen
- Sportgeräte, einschließlich Rollschuhe, Inlineskates und Skateboards für Kinder mit einem Körpergewicht über 20 kg
- Fahrräder mit einer maximalen Sattelhöhe von mehr als 435 mm, gemessen als vertikaler Abstand vom Boden bis hin zum oberen Teil der Sitzfläche, mit dem Sitz in horizontaler Position und mit dem Sitz-kissen in seiner kleinsten Einraststellung
- Roller und andere Fortbewegungsmittel, die als Sportgeräte konzipiert sind oder die für die Fortbewegung auf öffentlichen Straßen oder öffentlichen Wegen bestimmt sind
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