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NBN EN ISO 25137-1:2017

Kunststoffe - Sulfonpolymer-Werkstoffe für das Spritzgießen und die Extrusion - Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen (ISO 25137-1:2009)

WITHDRAWN

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 249
Status
WITHDRAWN
Publication date
23 February 2017
ICS Code
83.080.20 (Thermoplastic materials)
Withdrawn Date
25 June 2020

About this training

Summary

1.1 Der vorliegende Teil von ISO 25137 legt ein System für die Bezeichnung von Sulfonpolymer-Werkstoffen für das Spritzgießen und die Extrusion fest, einschließlich Polysulfon (PSU), Polyethersulfon (PESU) und Polyphenylsulfon (PPSU), das als Grundlage für Spezifikationen angewendet werden kann.
1.2 Die Typen der Sulfonpolymer-Werkstoffe werden mit Hilfe eines Einteilungssystems voneinander unterschieden, das auf geeigneten Wertebereichen der kennzeichnenden Eigenschaften
a) Wärmeformbeständigkeitstemperatur,
b) Schmelze-Massefließrate,
c) Charpy-Kerbschlagzähigkeit,
d) Zugmodul und
e) Streckspannung,
und auf Informationen über die Zusammensetzung, vorgesehene Anwendung und/ oder Verarbeitungs-verfahren, wichtige Eigenschaften, Additive (Zusatzstoffe), Farbstoffe, Füll- und Verstärkungsstoffe beruht.
1.3 Dieser Teil von ISO 25137 gilt für alle Sulfonpolymere, die Ethersauerstoff enthalten, welcher ein wichtiger Bestandteil der Polymere ist, wie der Diphenylsulfon-Rest.
Er gilt für gebrauchsfertige Sulfonpolymer-Werkstoffe in Form von Pulver, Granulaten oder Pellets, die unmodifiziert oder mit Farbstoffen, Zusatzstoffen, Füllstoffen usw. modifiziert sind.
1.4 Es soll nicht unterstellt werden, dass Werkstoffe mit gleicher Bezeichnung notwendigerweise das Gleiche leisten. Dieser Teil von ISO 25137 enthält keine technischen Daten, Leistungsangaben oder Angaben zu Verarbeitungsbedingungen, die erforderlich sein können, um einen Werkstoff für eine bestimmte Anwendung und/ oder Verarbeitungsart zu spezifizieren.
Wenn derartige zusätzliche Eigenschaften erforderlich sind, müssen sie nach den in Teil 2 dieser Internationalen Norm festgelegten Prüfverfahren, soweit geeignet, bestimmt werden.
1.5 Um einen thermoplastischen Werkstoff für eine bestimmte Anwendung zu spezifizieren oder eine reproduzierbare Verarbeitung sicherzustellen, dürfen im Datenblock 5 (siehe 3.1) zusätzliche Anforderungen angegeben werden.