Beware. You are currently visiting the website in English. Information of the German variant is now shown.
NBN EN ISO 10634:2019

Wasserbeschaffenheit - Vorbereitung und Behandlung von in Wasser schwer löslichen organischen Verbindungen für die nachfolgende Bestimmung ihrer biologischen Abbaubarkeit in einem wässrigen Medium (ISO 10634:2018)

ACTIVE

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 230
Status
ACTIVE
Publication date
30 January 2019
Replaces
NBN EN ISO 10634:1995
ICS Code
13.060.70 (Examination of biological properties of water)
Withdrawn Date

About this training

Summary

Dieses Dokument beschreibt Techniken zur Vorbereitung schwer wasserlöslicher Verbindungen (d. h. flüssige und feste Verbindungen) mit einer Wasserlöslichkeit von weniger als etwa 100 mg/ l und zu ihrer Einbringung in Testgefäße zur nachfolgenden Prüfung auf biologische Abbaubarkeit in einem wässrigen Medium mittels genormter Verfahren.
Bei den nachfolgenden Tests auf biologische Abbaubarkeit handelt es sich in erster Linie um Verfahren zur Bestimmung des freigesetzten Kohlenstoffdioxids (siehe ISO 9439) und zur Bestimmung des Sauerstoffverbrauchs (siehe ISO 9408) unter Anwendung der üblichen Vorkehrungen nach ISO 10707. Verfahren, bei denen der Abbau von gelöstem organischem Kohlenstoff (DOC) (en: dissolved organic carbon) gemessen wird, eignen sich nicht.
In diesem Dokument werden keine Abbautestverfahren beschrieben. Es beschränkt sich auf die Beschreibung der Techniken zur Einbringung der Testsubstanzen in das Testmedium und zur Aufrechterhaltung des dispergierten Zustands [4]. Wenn diese Techniken angewendet werden, müssen die experimentellen Bedingungen, die in den genormten Abbauverfahren beschrieben sind, eingehalten werden. ISO 9439, bei dem die CO2 Entwicklung gemessen wird, ist für die Prüfung leichtflüchtiger Verbindungen nicht geeignet.
Einige der in diesem Dokument beschriebenen Vorbereitungsverfahren werden möglicherweise von Zulassungsbehörden für die abschließende Beurteilung der leichten biologischen Abbaubarkeit der geprüften Substanzen nicht akzeptiert.
Beispiele für Abbaukurven enthält Anhang A.