Beware. You are currently visiting the website in English. Information of the German variant is now shown.
NBN EN 1650+A1:2013

Chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika - Quantitativer Suspensionsversuch zur Bestimmung der fungiziden oder levuroziden Wirkung chemischer Desinfektionsmittel und Antiseptika in den Bereichen Lebensmittel, Industrie, Haushalt und öffentliche Einrichtungen - Prüfverfahren und Anforderungen (Phase 2, Stufe 1)

WITHDRAWN

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 216
Status
WITHDRAWN
Publication date
19 July 2013
ICS Code
71.100.35 (Chemicals for industrial and domestic disinfection purposes)
Withdrawn Date
25 September 2019

About this training

Summary

Dieses Dokument legt ein Prüfverfahren und die Mindestanforderungen an die fungizide oder levurozide Wirkung von chemischen Desinfektionsmitteln und Antiseptika fest, die in hartem Wasser oder im Fall gebrauchs¬fertiger Lösungen in Wasser eine homogene, physikalisch stabile Zubereitung bilden. Produkte können nur bis zu einer Konzentration von 80 % geprüft werden, da immer eine bestimmte Verdünnung durch Zugabe der Impfkultur oder der Belastungssubstanz erfolgt.
Dieses Dokument gilt für Produkte, die im Lebensmittelbereich, in der Industrie, im Haushalt und in öffentlichen Einrichtungen benutzt werden. Ausgenommen sind Bereiche und Situationen, in denen die Desinfektion medizinisch indiziert ist und Produkte, die auf lebenden Geweben benutzt werden, außer solchen, die zur Handhygiene in den oben genannten Bereichen verwendet werden. Die folgenden Bereiche sind mindestens eingeschlossen:
a) Verarbeitung, Vertrieb und Verkauf von:
1) Lebensmitteln tierischer Herkunft:
 Milch und Milchprodukte
 Fleisch und Fleischprodukte
 Fisch, Meerestiere und daraus hergestellte Zubereitungen
 Eier und Eiprodukte
 Tiernahrung
 usw.
2) Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft:
 Getränke
 Früchte, Gemüse und daraus hergestellte Zubereitungen (einschließlich Zucker, Destillationsprodukte usw.)
 Mehl, gemahlene und gebackene Produkte
 Tiernahrung
 usw.
b) öffentliche Einrichtungen und Haushaltsbereiche:
 Verpflegungsbetriebe
 Öffentliche Bereiche
 Öffentliche Verkehrsmittel
 Schulen
 Kindergärten
 Geschäfte
 Sportstätten
 Abfallbehälter (Mülltonnen usw.)
 Hotels
 Wohngebäude
 klinisch nicht relevante Bereiche in Krankenhäusern
 Büroräume
 usw.
c) andere industrielle Bereiche:
 Packmaterial
 Biotechnologie (Hefe, Proteine, Enzyme usw.)
 Hersteller von Pharmazeutika
 Hersteller von Kosmetika und Toilettenartikel
 Hersteller von Textilien
 Weltraumforschungsindustrie, Computerindustrie
 usw.
EN 14885 legt im Einzelnen die Beziehungen der verschiedenen Prüfungen untereinander und zu den „Anwendungsempfehlungen“ fest.
ANMERKUNG 1 Das beschriebene Verfahren dient dazu, die Aktivität handelsüblicher Zubereitungen oder Wirksubstanzen unter deren Anwendungsbedingungen zu bestimmen.
ANMERKUNG 2 Diese Methode entspricht einem Phase 2/ Stufe 1-Verfahren.