Eurocode 6 - Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil 2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk (+ AC:2009)
(1)P Der in EN 1996 1 1, 1.1.1, beschriebene Anwendungsbereich des Eurocodes 6 für Mauerwerksbauten gilt auch für den vorliegenden Teil 2.(2)P Teil 2 des Eurocodes 6 enthält Grundregeln für die Auswahl von Baustoffen und Ausführung von Mauerwerk mit dem Ziel, den der Bemessung und Konstruktion zugrunde zu legenden Annahmen der anderen Teile des Eurocodes 6 zu entsprechen. Mit Ausnahme der in 1.1(3)P angegebenen Aufzählungen gilt der Anwendungsbereich von Teil 2 für die üblichen Aspekte der Planung sowie der Ausführung von Mauerwerk dazu gehören: die Auswahl der Baustoffe Faktoren, die die Eigenschaften und Dauerhaftigkeit des Mauerwerks beeinflussen der Widerstand der Bauwerke gegen das Eindringen von Feuchte die Lagerung, Vorbereitung und Verwendung von Baustoffen auf der Baustelle die Ausführung des Mauerwerks der Schutz des Mauerwerks während der Ausführung.ANMERKUNG 1 Wenn nur allgemeine Leitlinien angegeben sind, darf im Nationalen Anhang auf zusätzliche Leitlinien, die auf der Grundlage der örtlichen Bedingungen und Verfahrensweisen erstellt wurden und in nicht entgegenstehenden, ergänzenden Dokumenten enthalten sind, verwiesen werden.ANMERKUNG 2 Der Anwendungsbereich des Eurocodes 6 schließt das Leistungsvermögen des Mauerwerks in Bezug auf Erdbebensicherheit, Wärme- und Schalldämmung aus.(3)P Teil 2 des Eurocodes 6 gilt nicht für: die in anderen Teilen des Eurocodes 6 behandelten Mauerwerksaspekte ästhetische Aspekte Oberflächenbehandlungen die Gesundheit und Sicherheit der mit der Planung oder der Ausführung von Mauerwerk beschäftigten Personen die Umwelteinflüsse von Mauerwerksbauten, Ingenieurbauten und Tragwerken auf ihre Umgebung.
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