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NBN EN 17076:2021

Turmdrehkrane - Antikollisionssysteme - Sicherheitstechnische Anforderungen

ACTIVE

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 147
Status
ACTIVE
Publication date
27 January 2021
Amended By
EN 17076:2020/prA1:2022
ICS Code
53.020.20 (Cranes)
Withdrawn Date

About this training

Summary

Dieses Dokument legt die Anforderungen an Antikollisionseinrichtungen und -systeme fest, die in Turmdrehkranen für den Baubetrieb (wie in EN 14439:2006+A2:2009 definiert) installiert sind, um das Kollisionsrisiko zwischen mehreren Kranen in Betrieb, das Kollisionsrisiko zwischen einem Kran in Betrieb und feststehenden Hindernissen und das Fahren durch gesperrte Bereiche zu verhindern.
Es legt außerdem die Anforderungen an Arbeitsbereichsbegrenzer fest.
Antikollisionseinrichtungen und -systeme sowie Arbeitsbereichsbegrenzer in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Dokument sind sicherheitstechnische Komponenten.
Dieses Dokument legt die sicherheitstechnischen Eigenschaften von und die Anforderungen an Antikollisionseinrichtungen und -systeme, die für den Einbau in Schnellmontage-Turmdrehkrane und in aus Komponenten zusammengesetzte Turmdrehkrane vorgesehen sind, fest.
Dazu zählen insbesondere folgende:
- Performance Level
- Informationen, die von den am Kran installierten Sensoren zu liefern sind
- Betriebsverhalten, besonders im Fehlerfall, bei Überbrückung und bei einem Kran in Windfreistellung
- (Art der) Kommunikation zwischen den Einrichtungen
- Informationen für den Kranführer und außen am Kran befindliche Anzeigen.
Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die für Antikollisionseinrichtungen und -systeme, die in Turmdrehkrane eingebaut sind, relevant sind, wenn diese bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen verwendet werden. Dieses Dokument legt die zutreffenden technischen Maßnahmen fest, mit denen die Risiken, die sich aus den signifikanten Gefährdungen ergeben, beseitigt oder gemindert werden (siehe Abschnitt 4).
Dieses Dokument gilt nicht für Antikollisionseinrichtungen und -systeme, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt worden sind.