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NBN EN 15746-3:2021

Bahnanwendungen - Oberbau - Zweiwege-Maschinen und zugehörige Ausrüstungen - Teil 3: Technische Anforderungen an das Fahren

ACTIVE

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 256
Status
ACTIVE
Publication date
27 January 2021
ICS Code
93.100 (Construction of railways)
Withdrawn Date

About this training

Summary

1.1 Allgemeines
Dieses Dokument behandelt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbstangetriebenen Zweiwege-Maschinen – im Folgenden als Maschinen bezeichnet – wie in EN 15746 1:2020, 3.1, beschrieben, die innerhalb des Anwendungsbereiches der Europäischen Richtlinie 2007/ 58/ EG für den Betrieb im europäischen Schienennetz konstruiert und vorgesehen sind.
Der Fahrmodus ist eine vom Hersteller geschaffene Option, die es erlaubt, die Maschine auf einer bestimmten Eisenbahninfrastruktur ohne spezielle Betriebsregeln einzusetzen.
ANMERKUNG 1 Der Einsatz von speziellen Sicherheitseinrichtungen für die Strecken (d. h. Teil von automatischen Zugsicherungssystemen) lässt nicht zwangsläufig darauf schließen, dass die Maschine über einen Fahrmodus verfügt, da einige Infrastrukturbetreiber solche Einrichtungen als Schutzmaßnahme für ihre Maschinen im Versetzfahr- und/ oder Arbeitsmodus verwenden.
ANMERKUNG 2 Dieses Dokument wurde für 1 435 mm Nennspurweite geschrieben spezielle Anforderungen können für das Fahren auf Infrastrukturen mit Schmalspur- oder Breitspurstrecken gelten.
Schienennahverkehrs- und Eisenbahnsysteme, die etwas anderes als die Haftung (Adhäsion) zwischen Schiene und Rädern nutzen, werden in diesem Dokument nicht behandelt.
Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für Folgendes:
- spezielle Anforderungen für die Nutzung der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und Infrastrukturbetreiber unterliegen
- Versetzbewegung und Arbeiten gleichzeitig im eingegleisten und ausgegleisten Zustand
- Fahren in Schienennahverkehrssystemen.
Für die Umrüstung in eine Zweiwege-Maschine wird davon ausgegangen, dass ein EU Straßen-zugelassenes Basisfahrzeug ein akzeptiertes Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen bietet. Sofern es nicht in einem bestimmten Abschnitt anders festgelegt ist, wird dieser spezielle Aspekt in dieser Euro¬päischen Norm nicht behandelt.
1.2 Gültigkeit dieses Dokuments
Dieses Dokument bezieht sich auf alle Maschinen, die im Anwendungsbereich der europäischen Ver-ordnung (EU) Nr. 1302/ 2014 für Lokomotiven und Personenwagen erfasst werden.