Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau
(1) Eurocode 3 gilt für den Entwurf, die Berechnung und die Bemessung von Bauwerken aus Stahl. Eurocode 3 entspricht den Grundsätzen und Anforderungen an die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Tragwerken sowie den Grundlagen für ihre Bemessung und Nachweise, die in EN 1990, Grundlagen der Tragwerksplanung, enthalten sind.(2) Eurocode 3 behandelt ausschließlich Anforderungen an die Tragfähigkeit, die Gebrauchstauglichkeit, die Dauerhaftigkeit und den Feuerwiderstand von Tragwerken aus Stahl. Andere Anforderungen, wie z. B. Wärmeschutz oder Schallschutz, werden nicht berücksichtigt.(3) Eurocode 3 gilt in Verbindung mit folgenden Regelwerken:- EN 1990, Grundlagen der Tragwerksplanung - EN 1991, Einwirkungen auf Tragwerke - ENs, ETAGs und ETAs für Bauprodukte, die für Stahlbauten Verwendung finden - EN 1090, Herstellung und Errichtung von Stahlbauten - Technische Anforderungen - EN 1992 bis EN 1999, soweit auf Stahltragwerke oder Stahlbaukomponenten Bezug genommen wird.(4) Eurocode 3 ist in folgende Teile unterteilt:EN 1993-1, Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau EN 1993-2, Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 2: Stahlbrücken EN 1993-3, Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 3: Türme, Maste und Schornsteine EN 1993-4, Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 4: Tank- und Silobauwerke und Rohrleitungen EN 1993-5, Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 5: Spundwände und Pfähle aus Stahl EN 1993-6, Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 6: Kranbahnträger.
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