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NBN EN 17175:2019

Gasbefeuerte Dunkelstrahler-Wärmebänder und kontinuierliche Mehr-Brenner-Dunkelstrahlersysteme für gewerbliche und industrielle Anwendungen - Sicherheit und Energieeffizienz

ACTIVE

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 180
Status
ACTIVE
Publication date
28 November 2019
Replaces
NBN EN 416-1:2009, NBN EN 777-4:2009, NBN EN 416-2:2006
ICS Code
97.100.20 (Gas heaters)
Withdrawn Date

About this training

Summary

Dieses Dokument legt die Anforderungen und Prüfverfahren für den Bau, die Sicherheit, die Klassifizierung, die Kennzeichnung und die Effizienz von gasbefeuerten Bandheizstrahlern und Mehr-Brenner-Dunkelstrahlersystemen für gewerbliche und industrielle Anwendungen fest (im Haupttext als „Geräte“ bezeichnet), bei denen jede Brennereinheit durch einen Gasfeuerungsautomaten gesteuert wird.
Für Bandheizstrahler mit einem einzelnen Brenner gilt diese Norm für Geräte des Typs B22, B23, B52, B53, C12, C13, C32, C33 C52 und C53 für gewerbliche und industrielle Anwendungen, bei denen die Zufuhr der Verbrennungsluft und/ oder die Abfuhr von Verbrennungsprodukten auf mechanische Weise erfolgt.
Für durchgehende Mehr-Brenner-Dunkelstrahlersysteme gilt diese Norm für Geräte des Typs B22, B52 und C52 für gewerbliche und industrielle Anwendungen, bei denen die Zufuhr der Verbrennungsluft und/ oder die Abfuhr von Verbrennungsprodukten auf mechanische Weise erfolgt.
Diese Norm gilt außerdem für Geräte, die mit einer sekundären Abgasabführung im Abgassystem ausgestattet sind.
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
a) Geräte, die für eine Verwendung in Wohnungen gedacht sind
b) Geräte, die für eine Verwendung im Freien gedacht sind
c) Bandheizstrahler mit einer Wärmebelastung über 300 kW (bezogen auf den Heizwert des jeweiligen Normprüfgases)
d) Durchgehende Dunkelstrahlersysteme mit einer Wärmebelastung der einzelnen Brennereinheit von mehr als 70 kW (bezogen auf den Brennwert des jeweiligen Normprüfgases)
e) Geräte mit nichtmetallischen Abgasabführungsleitungen im Abgasabführungssystem – außer Leitungen hinter einem möglichen zusätzlichen kondensierenden Abgaswärmetauscher.
Darüber hinaus gilt diese Norm im Fall von Wärmeerzeugersystemen mit mehreren Rohrwärmeerzeugern nicht für:
f) Geräte, die für eine dauerhafte Kondensation im Abgassystem unter Normalbetriebsbedingungen ausgelegt sind – außer hinter einem möglichen zusätzlichen Abgaswärmetauscher.
Diese Norm ist anwendbar für Geräte, die für eine Typprüfung vorgesehen sind.