Feste Biobrennstoffe - Verfahren Zur Bestimmung des Heizwertes
Diese Technische Spezifikation legt für feste Biobrennstoffe ein Verfahren zur Bestimmung des Heizwertes bei konstantem Volumen und bei einer Referenztemperatur von 25 °C fest, wozu ein Bombenkalorimeter verwendet wird, das durch die Verbrennung zertifizierter Benzoesäure kalibriert wird.Bei der Verbrennung des zu untersuchenden Biobrennstoffes wird als Prüfergebnis der Heizwert einer Analysenprobe bei konstantem Volumen ermittelt, der dadurch gekennzeichnet ist, dass das gesamte Wasser in den Verbrennungsprodukten in flüssigem Zustand vorliegt. In der Praxis werden Biobrennstoffe bei konstantem (atmosphärischem) Druck verbrannt, wobei eine Kondensation des Wassers entweder stattfindet oder nicht stattfindet (d. h. Wasser wird als Wasserdampf zusammen mit den Abgasen abgeführt). In beiden Fällen ist aus der wirksamen Verbrennungswärme der Heizwert des Brennstoffes bei konstantem Druck zu errechnen. Der Heizwert bei konstantem Volumen darf ebenfalls errechnet werden in der vorliegenden Spezifikation werden Gleichungen zur Berechnung des Brenn und Heizwertes angegeben.Die zur Kalibrierung und zur Verbrennung des Biobrennstoffes allgemein anzuwendenden Prinzipien und Verfahren werden im Hauptteil dieser Norm dargelegt, während Prinzipien und Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung spezieller Kalorimeter Typen in den Anhängen A bis C beschrieben werden. Anhang D enthält eine Checkliste zur Durchführung der Kalibrierungen und Brennstoffprüfungen unter Anwendung bestimmter Kalorimeter Typen. Im Anhang E werden Berechnungsbeispiele angegeben.
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