Normen und Urheberrecht

Möchten Sie wissen, wie und warum NBN das Urheberrecht und das Recht des geistigen Eigentums nutzt? Im Leitfaden zum Urheberrecht können Sie alles darüber lesen.
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Unsere Normen sind urheberrechtlich geschützt

Normen werden durch die intensive Zusammenarbeit von Experten aus vielen verschiedenen Organisationen erstellt. Dabei kann es sich um Unternehmen, NROs, Regierungen, Forschungsinstitute ... handeln. Die daraus resultierenden Dokumente werden als geistiges Eigentum bezeichnet: Sie sind urheberrechtlich geschützt. Kurz gesagt: Es ist nicht erlaubt, Normen zu kopieren, zu veröffentlichen oder (Teile davon) zu vervielfältigen.

Was ist das Urheberrecht bei Normen?

Wie Bücher und andere Veröffentlichungen unterliegen auch Normen - sowohl auf Papier als auch digital - dem Urheberrecht. So verfügt der 'Urheber' über die notwendigen Garantien, dass sein geistiges Werk nicht unrechtmäßig kopiert oder verbreitet wird. Schließlich bedeutet die Verletzung von Urheberrechten für Organisationen, die Normen entwickeln und verbreiten, einen Einnahmeverlust.

Das NBN nutzt den Verkauf von Normen zur Finanzierung von Normungstätigkeiten, ebenso wie andere nationale und internationale Normungsorganisationen. Mit anderen Worten: Ohne den Schutz des Urheberrechts ist der gesamte Normungsprozess gefährdet. Außerdem hindert das Urheberrecht die Nutzer daran, unangemessene Änderungen an den Normen vorzunehmen.

Warum wir das Urheberrecht anwenden

Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers - in diesem Fall NBN - ist es nicht gestattet, eine Norm zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen, auch nicht in Teilen. Wenn Sie den Inhalt einer Norm herunterladen, dürfen Sie daher - abgesehen von gesetzlichen Ausnahmen- keine Textfragmente verwenden. Wenn Sie dies dennoch tun, riskieren Sie rechtliche Schritte und hohe Geldstrafen.

Einige Beispiele:

  • Sie dürfen keine Papierversionen einer Norm kopieren, aber Sie dürfen sie in der Bibliothek Ihrer Organisation zur Einsichtnahme aufbewahren.
  • Sie dürfen einen Norm im PDF-Format maximal einmal ausdrucken und nicht innerhalb Ihrer Organisation weitergeben.

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Ausnahmen vom Urheberrecht

Das Wirtschaftsgesetzbuch, Artikel XI. 189 ff. sieht Ausnahmen vom Urheberrecht vor, darunter:

  • Ausnahmen zugunsten des öffentlichen Bildungswesens oder der wissenschaftlichen Forschung durch von der Regierung zu diesem Zweck offiziell anerkannte Einrichtungen.
  • Ausnahmen für Bibliotheken, Museen und Archive.

Diese Ausnahmen sind möglich, wenn sie durch den von der Organisation verfolgten gemeinnützigen Zweck gerechtfertigt sind und die normale Verwertung des Werks nicht beeinträchtigen. In diesen Fällen ist es nicht erforderlich, eine Genehmigung von NBN für die Vervielfältigung des Werks einzuholen.

Über die im belgischen Recht vorgesehenen Ausnahmeregelungen hinaus hat NBN eine Politik verfolgt, die auf dem Grundsatz der angemessenen Nutzung beruht, der sich am angelsächsischen "faire use" orientiert. Fair Use ist die Vervielfältigung von kleinen Auszügen aus Normen und anderen NBN-Inhalten für nicht kommerzielle Zwecke. Die faire Nutzung eines Standards oder von NBN-Inhalten erfordert eine vorherige Genehmigung von NBN. Dies kann durch Ausfüllen eines Formulars auf der NBN-Website erfolgen. In diesem Formular sind die Grenzen für eine angemessene Nutzung klar dargelegt.

Möchten Sie kleine Teile von Normen zur "angemessenen Verwendung" kopieren? Dann können Sie mit diesem Antragsformular die Erlaubnis dazu beantragen.

'Angemessene Verwendung' ist die Vervielfältigung von kleinen Auszügen für nichtkommerzielle, pädagogische und Informationszwecke nach speziellen Regeln.