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NBN EN ISO 14663-1:2006

Kunststoffe - Ethylen-Vinylalkohol (EVOH)-Copolymer-Formmassen - Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen (ISO 14663-1:1999)

WITHDRAWN

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 249
Status
WITHDRAWN
Publication date
19 June 2006
Replaced by
NBN EN ISO 21309-1:2019
ICS Code
83.080.20 (Thermoplastic materials)
Withdrawn Date
17 April 2019

About this training

Summary

1.1 In diesem Teil von ISO 14663 wird ein Bezeichnungssystem für Ethylen-Vinylalkohol (EVOH)-Copolymer-Thermoplaste festgelegt, das als Grundlage für Spezifikationen dienen kann.
1.1 In diesem Teil von ISO 14663 wird ein Bezeichnungssystem für Ethylen-Vinylalkohol (EVOH)-Copolymer-
Thermoplaste festgelegt, das als Grundlage für Spezifikationen dienen kann.
1.2 Die Arten von Ethylen-Vinylalkohol (EVOH)-Copolymer-Kunststoffen werden mit Hilfe eines Einteilungs-system
voneinander unterschieden, das auf geeigneten Wertebereichen der folgenden kennzeichnenden
Eigenschaft
Schmelze-Massefließrate
und Informationen über grundlegende Polymerparameter, vorgesehene(s) Anwendung und/ oder, Verarbei-tungsverfahren,
wichtige Eigenschaften, Additive, Farbstoffe, Füll- und Verstärkungsstoffe beruht.
1.3 Dieser Teil von ISO 14663 gilt für Copolymere von Ethylen und Vinylalkohol, die von 15 % (Massen-anteil)
bis 60 % (Massenanteil) Ethylen enthalten. Er gilt für gebrauchsfertige Formmassen in Form von Pulver,
Granulat oder Pellets und für mit Farbstoffen, Additiven, Füllstoffen usw. modifizierte sowie für nicht
modifizierte Materialien.
1.4 Es darf nicht unterstellt werden, dass Formmassen mit der gleichen Bezeichnung notwendigerweise ein
gleiches Leistungsverhalten zeigen. Dieser Teil von ISO 14663 enthält keine technischen Daten, Leistungs-angaben
oder Verarbeitungsbedingungen, die möglicherweise erforderlich sind, um Formmassen für eine
spezielle Anwendung und/ oder ein bestimmtes Verarbeitungsverfahren festzulegen.
Falls derartige zusätzliche Eigenschaften verlangt sind, müssen sie, soweit möglich, nach den in Teil 2 dieser
Internationalen Norm festgelegten Prüfverfahren bestimmt werden.
1.5 Um eine thermoplastische Formmasse für eine bestimmte Anwendung festzulegen oder eine repro-duzierbare
Verarbeitung sicherzustellen, dürfen im Daten-Block 5 (siehe Abschnitt 3, einleitender Absatz)
zusätzliche Anforderungen angegeben werden.