Sport- und Freizeitanlagen - Seilgärten - Teil 1: Konstruktion und sicherheitstechnische Anforderungen
Diese Europäische Norm gilt für stationäre und mobile Seilgärten und deren Komponenten.Dieser Teil 1 der Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen im Hinblick auf die Auslegung, Konstruktion,Inspektion und Wartung von Seilgärten und deren Komponenten fest.Dieser Teil 1 der Norm gilt nicht für temporäre Seilgärten (siehe 3.3) und für Kinderspielplätze (sieheEN 1176).Für die Benutzung von Seilgärten gilt EN 15567-2.
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