Eurocode 1 - Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-7: Allgemeine Einwirkungen - Außergewöhnliche Einwirkungen (+ AC:2010)
(1) EN 1991-1-7 enthält Strategien und Regelungen für die Sicherung von Hochbauten und anderen Ingenieurbauwerken gegen identifizierbare und nicht-identifizierbare außergewöhnliche Einwirkungen.(2) EN 1991-1-7 liefert : Strategien bei identifizierten außergewöhnlichen Einwirkungen Strategien für die Begrenzung lokalen Versagens.(3) Die folgenden Punkte werden in dieser Norm behandelt Begriffe und Bezeichnungen (Abschnitt 1) Klassifizierung der Einwirkungen (Abschnitt 2) Bemessungssituationen (Abschnitt 3) Anprall (Abschnitt 4) Explosion (Abschnitt 5) Robustheit im Hochbau Bemessung für die Folgen lokalen Versagens ohne spezifizierte Ursache (informativer Anhang A) Hinweise zu Risikoabschätzungen (informativer Anhang B) dynamische Bemessung für Anprall (informativer Anhang C) Explosionen in Gebäuden (informativer Anhang D).(4) Regelungen zu Staubexplosionen in Silos sind in EN 1991-4 enthalten.(5) Regelungen für Anpralllasten aus Fahrzeugen auf einer Brücke sind in EN 1991-2 zu finden.(6) EN 1991-1-7 behandelt keine außergewöhnlichen Einwirkungen aus Explosionen außerhalb von Gebäuden und aus Kriegs- und terroristischen Handlungen. Die Resttragfähigkeit von Hochbauten oder anderen Ingenieurbauwerken, die durch seismische Einwirkungen oder Brand beschädigt wurden, wird ebenfalls nicht behandelt usw.. ANMERKUNG Siehe auch 3.1
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