Eurocode 3 - Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 6: Kranbahnen (+ AC:2009)
(1) Dieser Teil 6 von EN 1993 stellt Regeln für den Entwurf und die Bemessung von Kranbahnträgern und anderen Kranbahnen bereit.(2) Die Regelungen in Teil 6 ergänzen, modifizieren oder ersetzen die entsprechenden Regelungen in EN 1993-1.(3) Dieser Teil 6 von EN 1993 behandelt Kranbahnen innerhalb und außerhalb von Gebäuden. Dazu gehören Kranbahnen, die durcha) Brückenlaufkrane, die: den Kranbahnträger von oben belasten, an den Kranbahnträger angehängt sind oderb) Unterflansch-Laufkatzen beansprucht werden.(4) Zusätzlich werden Regeln für Kranbahnausstattungen wie Kranschienen, Prellböcke, Halteklammern, Horizontalträger und Befestigungen festgelegt. Kranschienen, die nicht auf Stahlkonstruktionen montiert sind, und Kranschienen, die für andere Zwecke verwendet werden, werden nicht behandelt.(5) Krane und alle anderen beweglichen Teile sind ausgeschlossen. Regelungen für Krane sind in prCEN/ TS 13001-3-3 gegeben.(6) Bemessung infolge Erdbeben, siehe EN 1998.(7) Für die Tragwerksbemessung für den Brandfall, siehe EN 1993-1-2.
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